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Kategorie A (beschränkt) ab 18 Jahren
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Theorieprüfung bestanden, Erhalt des Lernfahrausweises (Gültigkeit 4 Monate) |
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Begleitend besuchst du den obligatorischen Verkehrskundeunterricht (4 x 2 Stunden) |
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Praktischer Motorradgrundkurs 12 Stunden, obligatorisch |
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Verlängerung des Lernfahrausweises um 12 Monate |
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Innerhalb dieser 12 Monate absolvierst du die praktische Prüfung |
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Prüfungsfahrzeug
Zweiräderiges Motorrad / Roller der Kategorie A mit 2 Sitzplätzen ohne Seitenwagen mit mindestens 11 kW,
max. 25 kW und max. 0.16 kW/Kg Leistung, ausgenommen Motorräder Unterkategorie A1 |
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Bemerkung:
Wer bereits im Besitz des Führerausweis der Unterkategorie A1 ist, muss nur 6 Stunden praktische
Grundschulung vorweisen.
Theorieprüfung und VKU entfallen für Besitzer der Kategorie A1 und B. |
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Nach zweijähriger, klagloser Fahrpraxis wird die Beschränkung auf Gesuch hin aufgehoben. Das heisst "prüfungsfreier Erhalt der Kat. A unbeschränkt" |
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